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Süd-Termine

18. Süddeutsches Warmblut-Fohlenchampionat

Zeitplan

Fohlenliste

 

Im baden-württembergischen Heuchlingen treffen sich in diesem Jahr die
von den fünf Süddeutschen Verbänden auserwählten Fohlen zum großen Süd-Meeting.
Jeweils ca. 30 Stut- und Hengstfohlen konkurrieren am 14. August um den Titel
der Miss und Mr Süddeutschland des Jahrgangs 2011.

Unter die Lupe nehmen werden die Eidgenossen Paul Schmalz, Präsident des Schweizer Zuchtverbandes für Sportpferde (ZVCH) und sein Kollege Dieter von Muralt die angetretenen Fohlen. Die Konkurrenz der Stutfohlen beginnt um 8.30 Uhr, das Finale ist auf 11.30 Uhr terminiert. Nach der  Mittagspause ab 14 Uhr ist der Ring frei für die Hengstfohlen. Das Finale der männlichen Vertreter ist um ca. 17 Uhr. Vor Ort können natürlich Fohlen erworben werden, Thomas Münch, Geschäftsführer der Süddeutschen Pferdezuchtverbände Vermarktungs GmbH, und die regionalen Vermarkter helfen Interessenten gerne weiter.

 

 

AUSSCHREIBUNG

Zulassung
Zugelassen sind Hengst- und Stutfohlen der deutschen Reitpferderassen des Geburtsjahrgangs 2011 mit Lebensnummer eines der AGS-Verbände.

Nennungsschluss
Bis 18.7.2011 über die Zuchtverbände an den Pferdezuchtverband Baden-Württemberg, Am Dolderbach 11, 72532 Gomadingen-Marbach, Tel. 07385-969 02 13, Fax -969 02 20
Die gewünschte Boxenzahl ist ebenfalls bis zum Nennungsschluss anzugeben.

Nenngeld und Startgeld
115,-- € pro Fohlen mit Verrechnungsscheck bei der Nennung zu zahlen.
75,-- € pro Box und Tag mit der Nennung zu zahlen.

Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können Fohlen die sich bei regionalen Championaten qualifiziert haben oder über ihren Zuchtverband bestimmt werden.
Je Zuchtverband sind folgende Fohlenzahlen startberechtigt:

Verband
Hengstfohlen Stutfohlen
Baden-Württemberg 11 10
Bayern 10 10
Brandenburg-Anhalt 10 9
Rheinl.-Pfalz-Saar 4 3
Sachsen/Thüringen 6 6
Gesamt 41 38

Es können Reservefohlen genannt werden, die Gesamtzahl der Starter kann nicht überschritten werden.

Richtverfahren:
Die Fohlen werden im ersten Durchgang im gemeinsamen richtverfahren im Stand und in der Bewegung bewertet. Dabei wird für jedes der nachfolgend aufgeführten Merkmale eine Note zwischen 4 und 10 vergeben, die unterschiedlich gewichtet werden.

- Typ/Wuchs
Note x 30 %
- Schwung und Elastizität des Bewegungsablaufs Note x 30 %
- Korrektheit und Stellung der Gliedmassen Note x 20 %
- Gesamteindruck und Entwicklung auch unter
Berücksichtigung der Mutter
Note x 20 %

Hengst- und Stutfohlen werden getrennt gerichtet. Es werden ganze und halbe Noten vergeben.
Die Noten werden während des Richtens bekannt gegeben und werden nach Beendigung des Richtens an der Meldestelle ausgehängt.

In einem zweiten Durchgang werden die jeweils höchstbewerteten 10 Fohlen ohne Berücksichtigung der Vornoten im getrennten offenen Richten von 2 Richtern mit jeweils einer Note (Zehntel) bewertet (Stechen). Die Summe dieser Noten entscheidet über die Platzierung im Finale. Die Startreihenfolge wird per Los ermittelt.

Vorstellung:
Die Mutterstute ist eingeflochten mit Reithalfter (Trense), das Fohlen mit Stallhalfter vorzuführen. Zum Freilaufen während der Fohlenbewertung ist das Fohlenhalfter abzunehmen. Auf dem Schlussring muss das Fohlen geführt werden.
Das sogenannte „Clippen“ der Pferde/Fohlen ist tierschutzwidrig und führt zum Ausschluss.

Platzierung:
Die am Stechen teilnehmenden Fohlen werden platziert und dabei kurz kommentiert.

Preisgelder/Transportkostenzuschuss:
Für jedes teilnehmende Fohlen kann ein Transportkostenzuschuss von 50 € an der Meldestelle abgeholt werden. Nicht abgeholte Zuschüsse und Preisgelder verfallen.

Die Stechteilnehmer erhalten Preisgelder in folgender Höhe:

1. Platz
450,-- €
2. Platz
350,-- €
3. Platz
250,-- €
4. Platz
200,-- €
5. Platz
150,-- €
6. Platz
100,-- €
7.- 10 Platz
50,-- €

Doppelplatzierte teilen sich die Summe der entsprechenden Preisgelder.

Allgemeines:
Alle Fohlenmütter müssen einen Impfschutz gegen Pferdeinfluenza nachweisen.
Sichtbar kranke Pferde und Pferde aus Beständen mit übertragbaren Krankheiten sind nicht zugelassen.
Zwischen den Veranstaltern einerseits und Ausrichtern des Championats, Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits besteht kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Besitzer, Führer und/oder Pfleger, Pferde und Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne § 278 und § 831 BGB.
Die Besitzer haften für Schäden die sie, bzw. ihre Pferde an Dritten oder an Einrichtungen des Veranstalters bzw. des Eigentümers oder Pächters der Anlagen verursachen.
Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Hunde sind an der Leine zu führen!